Pharma Reha Care GmbH

 

 

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Allgemeinen Geschäftsbedingungen

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Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB)

Stand 21.01.2014

 

1.      Geltung

1.1    Für alle – auch zukünftige – Lieferungen an unsere Kunden gelten die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Kunden gelten nur, soweit wir diesen schriftlich zustimmen.

 

1.2    Wir sind berechtigt, die Verkaufs- und Lieferbedingungen zu ändern. Änderungen werden ab dem Datum ihrer Gültigkeit wirksam, wenn unser Kunde nicht binnen einer Frist von 6 Wochen nach Mitteilung der Änderungen widerspricht. Auf diese Folge weisen wir unseren Kunden bei der Änderung ausdrücklich hin.

 

1.3    Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

2.      Vertragsabschluss

2.1    Unsere Angebote sind für uns freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Übersendung der Ware mit Lieferschein bzw. Rechnung zustande.

 

2.2    Die Annahme der Lieferungen durch unseren Kunden ist eine Hauptpflicht.

 

2.3    Bei Betäubungsmitteln, Gefahrstoffen, Giften und anderen Stoffen, deren Abgabe oder Anwendung gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften unterliegt, gilt die Bestellung unseres Kunden gleichzeitig als Erklärung dafür, dass diese Stoffe für einen erlaubten Zweck im Sinne dieser gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften verwendet werden.

 

3.      Lieferung

3.1    Für unsere Lieferung ist allein unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.

 

3.2    Die Lieferung steht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung. Wird aus von uns zu vertretenden Gründen ein Liefertermin nicht eingehalten, so hat der Kunde uns schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen, sofern diese nicht ausnahmsweise entbehrlich ist. Nach fruchtlosem Fristablauf steht dem Kunden lediglich ein Rücktrittsrecht zu. Dies gilt nicht, wenn Ansprüche auf Ersatz von Schäden unseres Kunden wegen leicht fahrlässiger Verletzung unserer wesentlichen Vertragspflichten bestehen. In diesem Fall ist der Schadensersatz auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

 

3.3    Alle Fälle von höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, behördlichen Maßnahmen und ähnlich, von uns nicht zu vertretenden Hindernissen, berechtigen uns, in angemessenem Umfang und für angemessene Zeitdauer, mindestens aber für die Zeitdauer und Umfang solcher Hindernisse, zum Lieferaufschub. Unser Kunde hat in diesen Fällen keine Rechte oder Ansrpüche wegen Spätbelieferung. Führen die genannten Umstände zu einem endgültigen Leistungshindernis, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

 

3.4    Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Kunden. Unser Kunde hat Abstellmöglichkeiten bereitzustellen, die jederzeit gewährleisten, dass kein Unbefugter Zugriff auf die von uns gelieferte Ware hat und die Qualität der Ware nicht beeinträchtigt wird.

 

3.5    Soweit wir für den Transport Transportkästen, Kühlboxen oder sonstige Leihverpackungen verwenden, bleiben diese unser Eigentum, sind pfleglich zu behandeln und bei der nächsten Warenlieferung zurückzugeben. Andernfalls wird die Transportverpackung in Rechnung gestellt.

 

4.      Mängelrügen und Gewährleistung

4.1    Es gelten die kaufmännischen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Überprüfung durch uns bereitzuhalten.

 

4.2    Sollte der Liefergegenstand mangelhaft sein, so liefern wir nach unserer Wahl mangelfreie Ware oder beseitigen den Mangel. Schlägt diese Nacherfüllung fehl, so kann unser Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen.

 

5.      Preise und Zahlungsbedingungen

5.1    Unsere Preise verstehen sich einschließlich Verpackung und Versandkosten ab liefernder Niederlassung. Die Berechnung der Preise erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart oder angegeben ist, zu den am Bestelltag gültigen Preisen. Die Gewährung von Staffelpreisen setzt den Bezug der vollen Staffelmenge in einer Bestellung voraus.

 

5.2    Zahlungen haben kostenfrei zu erfolgen, soweit nichts anders vereinbart oder in der Rechnung vermerkt ist. Einzelrechnungen bzw. Sammelrechnungen sind 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Maßgebend ist der Zahlungseingang bei uns. Aufrechnungen gegenüber unseren Forderungen sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

 

5.3    Es gilt die jeweils gültige individuelle Skontovereinbarung. Wir geben allen Kunden zur Sicherstellung der Skontoausnutzung die Möglichkeit, im Wege des SEPA-Lastschriftverfahrens  zu zahlen. Solange unser Kunde uns gegenüber mit Zahlungsverpflichtungen im Rückstand ist, wird kein Skonto gewährt.

 

5.4    Die Annahme von Wechseln, Schecks, Abtretungen und anderen Zahlungssubstituten erfolgt erfüllungshalber. Die Hereinnahme von Wechseln bedarf vorheriger Vereinbarung. Sämtliche Kosten, die durch die Annahme von Zahlungssubstituten entstehen, trägt unser Kunde.

 

5.5    Werden uns Zahlungsschwierigkeiten unseres Kunden bekannt, z.B. Nichteinlösung von Schecks oder Wechseln, Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens bzw. Abweisung des Eröffnungsantrages, Abgabe der eidesstattlichen Versicherung etc. oder besteht aus anderen Gründen Veranlassung zur Annahme, dass unser Kunde nicht mehr in der Lage ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen, sind wir berechtigt, auch vor Fälligkeit die Zahlung für bereits gelieferte Ware zu verlangen, die Stundung von Forderungen zu widerrufen oder von unseren Rechten nach Ziffer 6 Gebrauch zu machen.

 

6.      Eigentumsvorbehalt

6.1    Wir behalten und das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Ware durch uns ist ein Rücktritt vom Vertrag zu sehen. Wir sind nach Rücknahme der Ware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

 

6.2    Der Besteller ist verpflichtet, die Waren auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser und Diebstahlschäden ausreichend zu versichern. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für die uns entstandenen Kosten.

 

6.3    Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.

 

6.4    Der Besteller tritt uns bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Für den Fall, dass zwischen dem Besteller und dem Abnehmer ein Kontokorrentverhältnis besteht, bezieht sich die Abtretung auch auf den anerkannten Saldo; im Falle der Insolvenz des Abnehmers auf den dann vorhandenen „kausalen“ Saldo.

 

6.5    Der Besteller bleibt auch nach der Abtretung zur Einziehung dieser Forderungen berechtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt., so können wir verlangen, dass der Besteller und die abgetretenen Forderungen und die zugehörigen Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die zugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldner (Abnehmern; Dritten) die Abtretung anzeigt.

 

6.6    Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns. Wird die Ware mit anderen, nicht in unserem Eigentum stehenden Gegenständen untrennbar vermischt oder vermengt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware (Fakturaendbetrag, einschließlich Umsatzsteuer) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sachen des Bestellers als Hauptsache anzusehen sind, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Miteigentum für uns.

 

6.7    Bei Warenrücknahme nach Ziffer 6.1 sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware aus dem Besitz unseres Kunden wegzunehmen und an einen anderen Ort zu bringen bzw. verbringen zu lassen. Zu diesem Zweck sind wir insbesondere berechtigt, Grundstück und Gebäude unseres Kunden zu betreten.

 

7.      Retouren und Rückkäufe

7.1    Im Rahmen von Retouren und Rückkäufen nehmen wir nur Waren zurück, die verkehrsfähig im Sinne des Arzneimittel- bzw. Lebensmittelgesetzes sind, vom Arzneimittelgroßhandel bezogen und seit der Lieferung ordnungsgemäß gelagert und gehandhabt wurden, insbesondere den Verantwortungsbereich unseres Kunden nicht verlassen haben und unser Kunde dies bei der Rückgabe in der nach der Betriebsverantwortung für Arzneimittelgroßhandelsbetriebe geforderten Form bestätigt. Eine Verpflichtung zur Rücknahme besteht nicht.

 

8.      Haftung

8.1    Unsere Schadensersatzhaftung – gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung – ist bei leichter Fahrlässigkeit von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen.

 

8.2    Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei

- Zusicherung von Eigenschaften, die den Mangelschaden betreffen und/oder den Mangelfolgeschaden, vor dessen Eintritt die Zusicherung absichern sollte,

- Garantien,

- Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz,

- Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

- anfänglichem Unvermögen,

- zu vertretender Unmöglichkeit und

- schuldhafter Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht

 

Bei anfänglichem Unvermögen, zu vertretender Unmöglichkeit und schuldhafter Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

 

8.3    Im Übrigen haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 

9.      Datenschutz

Wir erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten unseres Kunden nur, sofern unser Kunde eingewilligt hat oder das Bundesdatenschutzgesetz oder eine andere Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt.

 

10.    Erfüllungsort und Gerichtsstand

10.1 Erfüllungsort für beide Vertragspartner und Gerichtsstand für alle aus der Lieferung entstehenden Streitigkeiten ist Leipzig.

 

10.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

 

 

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